Hunde


Wir empfehlen eine 3-fache Grundimmunisierung der Welpen im Alter von 8, 12 und 16 Wochen. Nach weiteren 12 Monaten wird die Grundimmunisierung abgeschlossen. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen je nach Impfstoff alle 1-3 Jahre.
Zur Grundimmunisierung des Hundes zählt die 5-fach-Impfung gegen Staupe, HCC (Hepatitis), Parvovirose, Parainfluenza und Leptospirose, sowie ab der 12. Woche gegen die Tollwut.

KC-Nasenimpfung: Einige Pensionen und Hundehorte verlangen zusätzlich zur Kombi-Impfung die nasale Zwingerhustenimpfung. In dieser ist zusätzlich zu dem Parainfluenzavirus ein Bakterium (Bordetella bronchiseptica) enthalten, welches am Zwingerhusten beteiligt sein kann.

Tollwutimpfung (EU): Für Hunde und Katzen, die ausschliesslich in der Schweiz leben, ist die Tollwutimpfung nicht verpflichtend. Für den Grenzübertritt ins Ausland benötigt Ihr Tier eine gültige Tollwutimpfung. Wichtig ist, dass die Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt. Eine in der Schweiz durchgeführte Tollwutimpfung ist 3 Jahre gültig. Für Länder ausserhalb der EU gelten z.T. strengere Bestimmungen.




Katze

Hauskatze: Reine Wohnungskatzen benötigen einen Schutz gegen Katzenschnupfen und die Katzenseuche/Panleukopenie. Diese Impfungen werden jährlich aufgefrischt. Je nach Impfstoff genügt unter Umständen eine Impfung alle 3 Jahre. Katzen, die einem sehr hohen Infektionsdruck ausgesetzt sind, erhalten eine Kombi-Impfung, in welcher neben dem Herpes- und dem Calicivirus zusätzlich noch ein Schutz gegen Chlamydien enthalten ist.

Freigänger-Katze: Katzen mit Freilauf erhalten zusätzlich eine Impfung gegen die Leukose. Diese wird vier Jahre lang jährlich geimpft, danach genügen Wiederholungsimpfungen alle 3 Jahre.


Tollwutimpfung (EU): Für Hunde und Katzen, die ausschliesslich in der Schweiz leben, ist die Tollwutimpfung nicht verpflichtend. Für den Grenzübertritt ins Ausland benötigt Ihr Tier eine gültige Tollwutimpfung. Wichtig ist, dass die Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt. Eine in der Schweiz durchgeführte Tollwutimpfung ist 3 Jahre gültig. Für Länder ausserhalb der EU gelten z.T. strengere Bestimmungen.


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